{"id":1652,"date":"2013-09-19T07:41:28","date_gmt":"2013-09-19T07:41:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.mmt.io\/general-terms-2\/"},"modified":"2018-12-10T13:34:50","modified_gmt":"2018-12-10T13:34:50","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mmt.io\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><b>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><br \/>\n<b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>1.1.\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der <b>MMT GmbH &amp; Co. KG<\/b>, Neue Reihe 18, 06779 Raguhn-Jessnitz (nachfolgend \u201e<b>MMT<\/b>\u201c genannt), erfolgen unter Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die MMT mit Vertragspartnern \u00fcber die von MMT angebotenen Produkte, Lieferungen und\/oder sonstigen Leistungen schlie\u00dft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte im Rahmen laufender Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn auf diese nicht ausdr\u00fccklich verwiesen wird bzw. sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Liefergegenst\u00e4nde oder Leistungen als anerkannt. Wir widersprechen ausdr\u00fccklich der Geltung Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Einkaufbedingungen des Kunden\/Vertragspartners.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Abweichungen, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen \u2013 einschlie\u00dflich dieser Schriftformklausel &#8211; bed\u00fcrfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erkl\u00e4rung \u00fcbermittelt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern\u00a0(\u00a7\u00a014\u00a0Abs.\u00a01\u00a0BGB), juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechtes und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne des \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Vertragsabschluss<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>2.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Alle Angaben in Verkaufsprospekten, Anzeigen, Preislisten, Bildern, Zeichnungen usw. sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Eine vom Kunden\/Vertragspartner abgegebene Bestellung ist bindend und beinhaltet ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch MMT, sp\u00e4testens aber mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.3.\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Auftragsbest\u00e4tigungen und s\u00e4mtliche Auftr\u00e4ge bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (vgl. Ziff. 1.4.). Dies gilt auch f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen oder Nebenvereinbarungen. F\u00fcr die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Jegliche Angaben und Spezifikationen seitens MMT, einschlie\u00dflich solcher in Prospekten, Unterlagen und anderen Dokumenten, sind nur Leistungsbeschreibungen.\u00a0 Es handelt sich dabei also nicht um Garantien oder Eigenschaftszusicherungen, sondern um Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen bzw. die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Preise<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>3.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die Preise in den jeweils g\u00fcltigen allgemeinen Angebotsunterlagen und Preislisten(zzgl. der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Mehr- oder Sonderleistungen gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Lager (einschlie\u00dflich \u00fcblicher Verpackung) und zuz\u00fcglich Transportkosten und Zoll bei Exportlieferungen sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Liefer- und Leistungszeit<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>4.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Lieferungen erfolgen ab Lager und \u2013 soweit nichts anderes vereinbart ist &#8211; ausschlie\u00dflich gegen Vorkasse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Die von MMT in Aussicht gestellten Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich zugesagt oder vereinbart ist. Sofern ausnahmsweise eine Versendung durch MMT vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Beginn der Lieferfrist setzt weiterhin die Kl\u00e4rung aller f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung wesentlichen Fragen und die Einhaltung s\u00e4mtlicher Verpflichtungen des Kunden\/Vertragspartners voraus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.4.\u00a0\u00a0\u00a0 MMT haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, soweit MMT diese nicht zu vertreten hat. Eine vereinbarte Lieferfrist verl\u00e4ngert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Dauert die Behinderung l\u00e4nger als einen Monat an, so hat der Kunde\/Vertragspartner das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung \u00fcber ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde\/Vertragspartner nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.6.\u00a0\u00a0\u00a0 Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind statthaft sofern diesen nicht ein erkennbares Interesse des Kunden entgegensteht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.7.\u00a0\u00a0\u00a0 MMT beh\u00e4lt sich das Recht vor, bei Vorliegen eines der in Ziff. 4.4. genannten Ereignisse, die eine Lieferung ganz oder teilweise unm\u00f6glich machen, vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzanspr\u00fcchen zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.8.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gefahr der Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs geht auf den Kunden\/Vertragspartner sp\u00e4testens dann \u00fcber, wenn die Ware dem vom Kunden\/von MMT beauftragten Transportunternehmen \u00fcbergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Lager von MMT verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn MMT ausnahmsweise die Transportkosten \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.9.\u00a0\u00a0\u00a0 Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden\/Vertragspartner liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden\/Vertragspartner \u00fcber, an dem der Liefergegenstand vereinbarungsgem\u00e4\u00df versandbereit ist und MMT dies dem Kunden\/Vertragspartner angezeigt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.10. Beanstandungen wegen Transportsch\u00e4den hat der Kunde\/Vertragspartner unmittelbar gegen\u00fcber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Die gelieferte Ware ist sofort bei Anlieferung auf offensichtliche Besch\u00e4digungen zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.11. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden\/Vertragspartners und vorbehaltlich einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung wird MMT die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Die Kosten daf\u00fcr hat der Kunde\/Vertragspartner zu tragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.12. MMT ist berechtigt, ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an der Liefersache auszu\u00fcben, wenn sich der Kunde\/Vertragspartner in Zahlungsverzug befindet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.13. Lagerkosten nach Gefahru\u0308bergang tr\u00e4gt der Kunde\/Vertragspartner. Bei einer Lagerung, die<br \/>\nl\u00e4nger als 14 Tage (2 Wochen) durch MMT durchgefu\u0308hrt wird, betragen die Lagerkosten 15,00<br \/>\nEUR pro Verpackungseinheit pro Tag. Die Geltendmachung h\u00f6herer Kosten auf Nachweis bleibt MMT vorbehalten. Dem Kunden\/Vertragspartner steht es frei, geringere Lagerkosten nachzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.14. Behindert der Kunde\/Vertragspartner die Durchf\u00fchrung eines Kaufvertrages, indem er unberechtigt die Annahme der bestellten Ware unterl\u00e4sst, so k\u00f6nnen die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden\/Vertragspartners eingelagert werden. Alternativ steht MMT ein vertragliches R\u00fccktrittsrecht zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4.15. Vor Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts (Ziff. 4.14.) bedarf es einer schriftlichen Aufforderung zur Abnahme binnen einer Frist von 7 (sieben) Kalendertagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Zahlungsbedingungen<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>5.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen von MMT sofort f\u00e4llig und innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto von MMT. Der Kunde\/Vertragspartner ger\u00e4t auch ohne Mahnung sp\u00e4testens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit Skonto vereinbart ist, darf ein Abzug erst dann erfolgen, wenn keine fr\u00fcheren Rechnungen mehr f\u00e4llig sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.4.\u00a0\u00a0\u00a0 MMT kann in jedem Fall bestimmen auf welchen Anspruch bzw. welche Forderung eine eingehende Zahlung erfolgt. Regelm\u00e4\u00dfig werden eingehende Zahlungen zun\u00e4chst gegen entstandene Kosten, dann gegen Zinsen und schlie\u00dflich auf die Hauptforderung angerechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden\/Vertragspartner ist MMT berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts zu verlangen. Das Recht von MMT zur Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5.6.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Kunden\/Vertragspartners oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind bzw. MMT der Aufrechnung schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>M\u00e4ngelanspr\u00fcche und Haftung<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>6.1.\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00e4ngelanspr\u00fcche (Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche) des Kunden\/Vertragspartners setzen voraus, dass dieser gem. \u00a7 377 HGB unverz\u00fcglich nach deren Erhalt die Ware untersucht und etwaige entdeckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach der Untersuchung &#8211; versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung &#8211; unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegen\u00fcber MMT r\u00fcgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom Kunden genehmigt, sofern dieser MMT nicht gem\u00e4\u00df Ziff. 6.1. \u00fcber diesen Mangel informiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.3.\u00a0\u00a0\u00a0 MMT \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die aus ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung entstanden sind. Das gleiche gilt f\u00fcr M\u00e4ngel und Sch\u00e4den, die auf Brand, Blitzschlag, netzbedingte \u00dcberspannungen, Feuchtigkeit oder falsche oder fehlende Software- und Verarbeitungsdaten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit ein von MMT zu vertretender Mangel vorliegt, kann der Kunde\/Vertragspartner weitere Rechte (R\u00fccktritt vom Vertrag oder Minderung) nur geltend machen, wenn er MMT zun\u00e4chst Gelegenheit zur zweimaligen Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung des mangelhaften Liefergegenstandes) innerhalb einer angemessenen Nachfrist erm\u00f6glicht. MMT ist berechtigt, die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu bestimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle der unberechtigten Geltendmachung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen durch den Kunden\/Vertragspartner aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, den Kunden\/Vertragspartner mit den uns entstandenen angemessenen Kosten der Schadensfeststellung oder Schadensbehebung zu belasten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.6.\u00a0\u00a0\u00a0 Wir sind berechtigt, den Kunden\/Vertragspartner mit zus\u00e4tzlichen Kosten der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Neulieferung), insbesondere Transportkosten, Reisekosten, Arbeits- und Materialkosten, insoweit zu belasten, als diese Kosten durch ein Verbringen des Liefergegenstandes durch den Kunden\/Vertragspartner an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort entstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.7.\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach Ablieferung, es sei denn, MMT h\u00e4tte den Mangel vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig oder durch arglistige T\u00e4uschung verursacht. Die Verj\u00e4hrungsfristen gelten f\u00fcr Mangel- und Mangelfolgesch\u00e4den aufgrund eines Mangels entsprechend. Im Falle gesetzlicher Verj\u00e4hrungsfristen von mehr als zwei Jahren gilt jedoch die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.8.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt in jedem Fall, wenn der Kunde ohne die schriftliche Zustimmung vom MMT die Ware bzw. den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde\/Vertragspartner die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>6.9.\u00a0\u00a0\u00a0 Eine im Einzelfall mit dem Kunden\/Vertragspartner vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><b>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Garantieausschl\u00fcsse<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.1.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Garantieleistung entf\u00e4llt f\u00fcr Sch\u00e4den oder M\u00e4ngel, die nicht von MMT zu vertreten sind, und die insbesondere verursacht wurden durch:<\/p>\n<p>a.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 falschen Gebrauch, mechanischen Besch\u00e4digungen (z.B. Kratzer, Druck- oder Bruchstellen), unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung oder Reinigung, Transportsch\u00e4den, Missbrauch oder ein anderes Verschulden des Kunden oder eines Dritten;<\/p>\n<p>b.\u00a0\u00a0\u00a0 Anschluss oder Gebrauch des Produkts f\u00fcr einen anderen als seinen vorgesehenen Zweck, die Nichtbeachtung der Bedienungs- und Installationsanleitungen von MMT oder den geltenden technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften oder Normen des Landes, in welchem das Produkt verwendet wird;<\/p>\n<p>c.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nichtbeachtung der Pflege- und Wartungsanleitungen von MMT bei Wartung und Pflege des Produkts;<\/p>\n<p>d.\u00a0\u00a0\u00a0 permanente Darstellung von \u2013 auch teilweise &#8211; Standbildern (typischerweise entstandenen Displaysch\u00e4den sind sog. \u201eBurn in\u201c Effekte wie z. B. Image Retention und Image Sticking);<\/p>\n<p>e.\u00a0\u00a0\u00a0 Betriebsbedingungen, die eine normale Nutzung im B\u00fcro oder eine normale private Nutzung \u00fcberschreiten (z.B.\u00a0 den Betrieb bei Rauch, Staub, oder bei aussergew\u00f6hnlichen Raumtemperaturen und UV-\/IR-Strahlung). F\u00fcr \u00a0bestimmte Produkte sind ggf. besondere Betriebsbedingungen von MMT spezifiziert;<\/p>\n<p>f.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fehler oder Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder Stromkreise, der Klimaanlage oder anderer Umgebungsbedingungen;<\/p>\n<p>g.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 h\u00f6here Gewalt, Feuer, \u00dcberschwemmung, chemischer oder biologischer Einwirkung, Kriegsereignisse, Gewaltakte oder \u00e4hnliche Vorkommnisse;<\/p>\n<p>h.\u00a0\u00a0\u00a0 die Ver\u00e4nderung des Produktes durch eine Person, die nicht von MMT autorisiert ist;<\/p>\n<p>i.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 normalen Verschlei\u00df und Verschlei\u00dfteile; (z.B. Prisma, Farbrad, LCD \u2013 Panel, DMD bei Projektoren)<\/p>\n<p>j.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 mangelnde Wartung und Reparatur, oder den Einsatz von nicht originalen bzw. nicht durch MMT freigegebenen Ersatz- und Verbrauchsteilen (z.B. Lampen);<\/p>\n<p>k.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Virusinfektionen oder Benutzung des Produkts mit Software, die nicht mit dem Produkt geliefert oder unsachgem\u00e4\u00df installiert wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Zubeh\u00f6rteile, wie Kartons, Verpackungen, Batterien oder andere Verbrauchskomponenten, die im Zusammenhang mit dem Produkt verwendet werden und erwartungsgem\u00e4\u00df ersetzt werden m\u00fcssen, sind von der Garantie nicht umfasst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Verbrauchsteile, wie Lampen und Staubfilter f\u00fcr Projektoren, sind von der Garantie ausgenommen (hierf\u00fcr gelten \u00a0ggf. besondere Garantiebedingungen).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Pixelfehler lassen sich in der LCD-Technologie und DLP-Technologie nicht vermeiden. Bedingt durch das Herstellungsverfahren des Monitors wird ca. 1 Pixel pro Millionen (1 ppm) auf dem Display heller oder dunkler dargestellt. Dies beeintr\u00e4chtigt die Ger\u00e4teleistung nicht. Sie sind nur dann Fehler im Sinne dieser Garantie, wenn sie von der EN ISO 9241 Norm abweichen. Generell sind MMT LCD Produkte der Pixelfehlerklasse II zuzuordnen, wenn nicht abweichend der Produktspezifikationen im Datenblatt des Produktes genannt. Somit sind pro Millionen Pixel bis zu 2 dauerhaft leuchtende oder schwarze Pixel zul\u00e4ssig. Alternativ k\u00f6nnen auch 5 Subpixel (Farbe rot, gr\u00fcn und blau) dauerhaft defekt sein. Bei einem aktuellen Monitor mit der Aufl\u00f6sung 1.920&#215;1.080 Pixeln befinden sich 2.073.600 Pixel auf dem Display. Somit darf dieser Monitor 4 dauerhaft leuchtende Pixel oder 10 defekte Subpixel haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Produkte, bei denen die Seriennummern ver\u00e4ndert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7.6.\u00a0\u00a0\u00a0 Sollte der Kunde Fehler reklamieren, obwohl sie von der Garantie ausgeschlossen sind, beh\u00e4lt sich MMT\u00a0das Recht vor, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Schadensersatz und Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>8.1.\u00a0\u00a0\u00a0 MMT haftet nicht f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten), Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz ber\u00fchrt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Erf\u00fcllung vertraut werden darf. Gegen\u00fcber Unternehmern ist die Haftung von MMT f\u00fcr die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten \u00fcberdies der H\u00f6he nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Soweit MMT gem\u00e4\u00df Ziff. 8.1. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren und vertragstypisch sind. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht von MMT f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den der H\u00f6he nach auf einen Betrag, der dem Kaufpreis entspricht &#8211; je Schadensfall &#8211; beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Im Falle des Verzuges ist der Kunde\/Vertragspartner nach ergebnislosem Ablauf einer gegen\u00fcber MMT gesetzten Nachfrist berechtigt vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen ist nur statthaft, wenn MMT den Verzug vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten verursacht hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>8.5.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df Ziff. 8.4. gilt nicht im Falle eines kaufm\u00e4nnischen Fixgesch\u00e4ftes.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b><\/b><b>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>9.1.\u00a0\u00a0\u00a0 MMT beh\u00e4lt sich das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang s\u00e4mtlicher vom Kunden\/Vertragspartner geschuldeter Zahlungen vor. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung l\u00e4nger als 30 Tage in Verzug, ist MMT berechtigt, die Liefersache zur\u00fcckzunehmen. Nach R\u00fccknahme der Liefersache ist MMT weiterhin berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserl\u00f6s wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden\/Vertragspartners angerechnet, abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.2.\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kunde\/Vertragspartner ist berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. In diesem Fall tritt der Kunde\/Vertragspartner MMT jedoch bereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) alle Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte sicherungshalber ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde\/Vertragspartner ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt. MMT ist jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde\/Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug ger\u00e4t, einen Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wurde, oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen F\u00e4llen kann MMT verlangen, dass der Kunde\/Vertragspartner MMT die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, alle dazu geh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und dem jeweiligen Schuldner die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.3.\u00a0\u00a0\u00a0 Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenst\u00e4nde durch den Kunde\/Vertragspartner wird stets im Namen und f\u00fcr Rechnung von MMT vorgenommen. Wird der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt MMT das (Mit-)Eigentum (sog. Bruchteilseigentum) an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>9.4.\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Anforderung des Kunden\/Vertragspartners wird MMT die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt allein MMT.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>10.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, anwendbaren Recht<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder in Teilen unwirksam sein oder werden, bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich im Rahmen des rechtlich Zul\u00e4ssigen m\u00f6glichst nahe kommt. Soweit dies nicht m\u00f6glich ist, gelten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.2. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieser Schriftformklausel.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.3. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISC) und der Kollisionsregeln des EGBGB Anwendung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.4. Ausschlie\u00dflicher Gerichtstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist das zust\u00e4ndige Gericht am Sitz von MMT sofern der Kunde\/Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder seinen (Wohn-)Sitz nach Geltung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>10.5. Die Vertragspartner sind sich dar\u00fcber einig, dass die \u00dcbersetzung der deutschen Originalversion zu unterschiedlichen Interpretationen und Bedeutungen f\u00fchren kann, auch wenn diese mit der gr\u00f6\u00dften Sorgfalt durchgef\u00fchrt wurde. Zum Zwecke der Auslegung dieser \u00a0Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen\u00a0 hat die deutsche Version Vorrang.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>11.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><b>Hinweis zum Datenschutz<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>11.1. MMT weist ausdr\u00fccklich darauf hin und der Kunde\/Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass MMT die f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen erforderlichen Daten des Kunden\/Gesch\u00e4ftspartners erhebt, speichert und verarbeitet. Jegliche Nutzung, Speicherung Verarbeitung und ggf. Weitergabe von Daten erfolgt gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>01.01.2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a0 1.1.\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der MMT GmbH &amp; Co. KG, Neue Reihe 18, 06779 Raguhn-Jessnitz (nachfolgend \u201eMMT\u201c genannt), erfolgen unter Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 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